Klasse L

Kein Vorbesitz, (Einschluß: Keine), ab 16 Jahre

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und, sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25 km/h beträgt, sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch die StVZO vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

Keine Befristung der Besitzdauer

4 x Fahrschule und Ferienfahrschule Volker Neumann | Bad Sooden-Allendorf · Eschwege · Berkatal-Frankershausen · Wichmannshausen | Ausbildung aller Klassen | Telefon: 0 56 52 / 28 93 | Mobil: 0 17 0 / 48 52 96 9 | © Volker Neumann | Design: Marcus Schmidt